KI-Hinweis
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten der europäischen KI-Verordnung (KI-VO) auch für den Betrieb von KI-Systemen gegenüber Menschen (Art. 50). Dieser Hinweis erklärt, wo aepocha künstliche Intelligenz einsetzt und wo nicht. Betreiber ist Orhan Borisov Maksimov (aepocha), E-Mail: info@aepocha.com.
1. Wo KI vorkommt
aepocha nutzt KI ausschließlich bei der Prüfung von Restaurantbewerbungen. Nach ausdrücklicher Einwilligung werden Antragsangaben und der Gewerbenachweis einmalig an OpenAI (GPAI-Modell, derzeit typischerweise GPT-Klasse) übermittelt. Das Modell prüft Plausibilität, Vollständigkeit und die Übereinstimmung von Angaben und Dokument. Es führt keine behördliche Echtheitsprüfung durch.
Bestellen, Speisekarten, Preise, Lieferstatus und das Kundenkonto laufen ohne KI-Empfehlung, ohne Scoring und ohne automatisierte Preis- oder Zugangsentscheidung.
2. Transparenz nach Art. 50 KI-VO
Wer einen Restaurantantrag stellt, wird vor dem Absenden darüber informiert, dass eine automatisierte KI-Prüfung stattfindet, und muss gesondert einwilligen. Zusammenfassungen in der Systemverwaltung sind KI-erzeugt und intern als solche erkennbar. Gegenüber Kundinnen und Kunden gibt es keinen Chatbot und keine KI-generierten Speisebeschreibungen.
3. Menschliche Aufsicht
Eine automatische Freigabe erfolgt nur, wenn das Modell zustimmt, das Dokument zu den Angaben passt, keine Warnhinweise vorliegen und die Konfidenz mindestens 95 Prozent beträgt. Alle anderen Fälle gehen an eine Person in der Systemverwaltung. Ablehnungen oder unklare Fälle entscheidet ein Mensch. Du kannst eine menschliche Nachprüfung verlangen unter info@aepocha.com.
4. Keine verbotenen Praktiken
aepocha setzt keine biometrische Fernidentifikation, kein Social Scoring und keine Emotionserkennung ein. Es gibt kein KI-System, das unbeabsichtigt schutzbedürftige Personen manipuliert oder öffentlich zugängliche Gesichtsbilder zu einer Datenbank zusammenführt.
5. Datenschutz und Art. 22 DSGVO
Die KI-Prüfung der Bewerbung stützt sich auf Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Sie kann zu einer teilautomatisierten Entscheidung über den Zugang zur Partnerplattform führen. Dagegen stehen Auskunft, Widerruf der Einwilligung für die Zukunft und das Recht auf Eingreifen einer Person. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
6. Rolle nach der KI-VO
Anbieter des Foundation-Modells ist OpenAI. aepocha ist Betreiber (Deployer) für diesen konkreten Prüfzweck. Der Einsatz dient der Vorprüfung von Gewerbenachweisen, nicht der Bewertung natürlicher Personen in den Hochrisiko-Fällen der Anhänge der KI-VO (etwa Kreditwürdigkeit oder Personalauswahl). Sollte sich die Einordnung ändern, passen wir diesen Hinweis und die organisatorischen Pflichten an.
7. Stand
15. August 2026. Fragen zur KI-Nutzung: info@aepocha.com.